Bei dieser 3CX Sommeraktion nutzen Sie folgende Sonderkonditionen:
Keine monatliche Grundgebühr
Keine feste Laufzeit, Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende
Unbegrenzte Anzahl an Sprachkanälen (die Anzahl der gleichzeitigen Gespräche ist nicht begrenzt)
Kostenloses Clip-No-Screening (Anzeige Ihrer Rufnummern/Durchwahlen)
Auf Ihrem Kundenkonto wird der sekundengenaue Takt freigeschaltet (Standardkosten: 9,- €/Monat)
Wir übernehmen für Sie das Setup Ihres Kundenkontos bei der peoplefone und senden Ihnen die Login Daten zu Ihrem SIP Trunk per Mail zu.
(Standardkosten: 70,- €)
Für die Aktivierung des peoplefone Business Vertrages berechnen wir eine einmalige Servicepauschale von 9,90 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Ab dem 2. Kalendermonat berechnen wir eine Servicepauschale von 9,90 € zzgl. gesetzl. MwSt. pro Kalendermonat.
Die in Abs. 7) und 8) genannten Pauschalen werden mit dem Rechnungsbetrag (zzgl. MwSt.) verrechnet (Mindestumsatzregelung)
Unsere Tarife:
Nationales Festnetz: 0,01 €/Minute
Nationales Mobilfunknetz: 0,10 €/Minute
Hier geht es zur Tarifübersicht
Rechnungs-Versand *
Einzelverbindungsnachweis der berechneten Gespräche *
Dateiformat des Einzelverbindungsnachweises (EVN)
Rufnummern-Anzeige im Einzelverbindungsnachweis
Hinweis nach § 120 Rufnummernübermittlung TKG
(1) Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten, die Endnutzern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums übermittelt und als solche gekennzeichnet wird. Die Rufnummer muss dem Endnutzer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt werden. Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.
(2) Endnutzer dürfen zusätzliche Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben und es sich um eine Rufnummer des deutschen Nummernraums handelt. Abweichend von Satz 1 darf im Falle einer Rufumleitung als zusätzliche Rufnummer die übermittelte und angezeigte Rufnummer des Anrufers aufgesetzt werden. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen von Endnutzern nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden. Die Bundesnetzagentur kann nach Anhörung der betroffenen Fachkreise und Verbraucherverbände Voraussetzungen festlegen, unter denen das Aufsetzen einer ausländischen Rufnummer abweichend von Satz 1 zulässig ist.
Die „network provided number“ ist für die strafverfolgende Behörden und mit technischen Hilfsmitteln sichtbar. Der Missbrauch dieses Dienstes ist strafbar!
Ich beantrage die Freischaltung der Funktion "Clip-No-Screening" für meinen Account.